Sonntag, 22. Mai 2011

Kant: Maximenprüfung

Kant führt vier Beispiele an, mit denen er seine Maximenprüfung zur Anwendung des kategorischen Imperativs verdeutlichen will. Entscheidung ist: Wenn ein Widerspruch am Ende der Prüfung auftritt, dann kann die Maxime nicht zu einem allgemeinen Gesetz werden bzw. nicht als sittliche Grundlage des individuellen handelns gelten.

1.Beispiel: Suizid

Maxime: Wenn das Leben mir mehr Übel als Freude bereitet, ist es mir erlaubt, dieses zu beenden. (Prinzip der Selbstliebe)

Prüfungsfrage: Ich stelle mir vor, es wäre ein allgemeines Naturgesetz, dass jeder Mensch, wenn er mehr Übel als Freude erfährt, sich sein Leben verkürzen darf.

Ergebnis: Wenn es ein Naturgesetz wäre, dass sich jeder Mensch bei Übel sein Leben abkürzt, so widerspräche dieses Prinzip der Selbstliebe dem Naturgesetz, welches auf Lebenserhalt gründet, und kann demnach nicht allgemeines Naturgesetz gelten.


2. Beispiel: Geld borgen

Maxime: Wenn ich glaube mich in Geldnot zu befinden, will ich mir Geld borgen und versprechen es zurückzuzahlen obwohl ich weiß, dass ich dies nicht kann.

Prüfungsfrage: Kann es ein allgemeines Naturgesetz sein, dass jeder, wenn er sich in Not zu befinden glaubt, etwas versprechen kann, mit dem Vorsatz, es nicht zu halten?

Ergebnis: Wenn dies ein Naturgesetz wäre, würde kein Mensch mehr einem anderen glauben, da jeder nach dem Rpinzip der Selbstliebe handeln würde. Daher kann dies kein allgemeines Naturgesetz sein.


3. Beispiel: Talent

Maxime: Wenn das Leben mir ein Talent (Naturgabe) gibt, kann ich dennoch mein Vergnügen vorziehen und mein Talent somit verwahrlosen lassen.

Prüfungsfrage: Ich stelle mir vor, es wäre ein allgemeines Naturgesetz, dass ich das mir gegebene Talent verwahrlosen lasse.

Ergebnis: Wenn es ein Naturgesetz wäre, dass jeder sein Talent verwahrlosen lässt, dann handeln wir nur noch nach dem Genuss-Prinzip (und folglich nicht wie ein vernünftiges Wesen).


4. Beispiel: Hilfe

Maxime: Wenn du jemanden siehst, welcher sich in Not befindet und du ihm helfen könntest, so helfe nur, wenn du Lust dazu empfindest.

Prüfungsfrage: Ich stelle mir vor, es wäre ein allgemeines Naturgesetz, dass jeder einem anderen, welcher sich in Not befindet, uns helfen soll, wenn er die Lust dazu empfindet.

Ergebnis: Wenn es ein Naturgesetz wäre, dass man nur aus Lust heraus helfen soll, dann würde die Möglichkeit bestehen selbst keinerlei Hilfe zu erhalten, wenn man sich in Not befindet. Dies kann ein vernünfitiges Wesen jedoch unmöglich wollen.


Begriffe Autonomie, Heteronomie, Pflicht sind ebenfalls geklärt worden.

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