Anlässlich der bundesweiten Schülerdemonstrationen gegen die Bildungsmisere in Deutschland haben sich die Muckrakers einige Argumente bezüglich der Partizipation von Schülern im Schulleben mal etwas näher angeschaut und analysiert.
Angenommen sei folgende Situation:
Bei einer Besprechung im Schulvorstand wird argumentiert: „In der Frage der Positionierung der Schule gegenüber der neuen IGS können wir die Schüler und Eltern nicht einbeziehen. Wenn wir das nämlich tun, wird es nicht bei dieser Frage bleiben. Die Schüler werden letztlich bei allen Fragen mitreden wollen. Unsere ganze Schule wird zu einem einzigen großen Diskussionsforum, und das angesichts der Lage, dass immer schneller Entscheidungen getroffen werden müssen. Ich bin dagegen, dass Schüler und Eltern zur Schulposition befragt werden.“
Es ergibt sich folgende Analyse:
Von einer Argumentation kann hier nicht die Rede sein, da als einziges Argument aufgeführt wird, dass eine Diskussion vermieden werden soll. Eine normative These ist jedoch nicht wirklich eine Begründung. Der folgende Syllogismus steckt hinter den obigen Äußerungen:
Prämisse 1: Schüler stellen Fragen. Alle Fragen lösen Diskussionen aus.
Prämisse 2: Alle Diskussionen verzögern den Entscheidungsprozess.
Prämisse 3: Verzögerungen kann man sich nicht leisten.
Konklusion: Also sollen Schüler nicht einbezogen werden.
Wir haben es hier augenscheinlich mit einer Vernunftwahrheit zu tun, d.h. die Konklusion ist aufgrund des logischen Schließens richtig. Eine Tatsachenwahrheit lässt sich bei einer ersten oberflächlichen Betrachtung nicht erkennen. Tiefergehend betrachtet bietet sich aber noch nichteinmal eine Vernunftwahrheit an. Denn es liegt ein naturalistischer Fehlschluss vor (David Hume): Aus den ersten drei Prämissen kann kein "Sollen" abgeleitet werden. Dieser Fehlschluss berut auf der Verwechslung von Sach- und Werturteil. Für die obige Forderung benötigt man aus logischer Perspektive eine weitere (normative/wertbezogene) Prämisse: "Man sollte Diskussionen vermeiden, wenn sie den Entscheidungsprozess verzögern." Aber selbst diese normative Prämisse erscheint hier völlig fragwürdig.
Angenommen sei folgende Situation:
Bei einer Besprechung im Schulvorstand wird argumentiert: „In der Frage der Positionierung der Schule gegenüber der neuen IGS können wir die Schüler und Eltern nicht einbeziehen. Wenn wir das nämlich tun, wird es nicht bei dieser Frage bleiben. Die Schüler werden letztlich bei allen Fragen mitreden wollen. Unsere ganze Schule wird zu einem einzigen großen Diskussionsforum, und das angesichts der Lage, dass immer schneller Entscheidungen getroffen werden müssen. Ich bin dagegen, dass Schüler und Eltern zur Schulposition befragt werden.“
Es ergibt sich folgende Analyse:
Von einer Argumentation kann hier nicht die Rede sein, da als einziges Argument aufgeführt wird, dass eine Diskussion vermieden werden soll. Eine normative These ist jedoch nicht wirklich eine Begründung. Der folgende Syllogismus steckt hinter den obigen Äußerungen:
Prämisse 1: Schüler stellen Fragen. Alle Fragen lösen Diskussionen aus.
Prämisse 2: Alle Diskussionen verzögern den Entscheidungsprozess.
Prämisse 3: Verzögerungen kann man sich nicht leisten.
Konklusion: Also sollen Schüler nicht einbezogen werden.
Wir haben es hier augenscheinlich mit einer Vernunftwahrheit zu tun, d.h. die Konklusion ist aufgrund des logischen Schließens richtig. Eine Tatsachenwahrheit lässt sich bei einer ersten oberflächlichen Betrachtung nicht erkennen. Tiefergehend betrachtet bietet sich aber noch nichteinmal eine Vernunftwahrheit an. Denn es liegt ein naturalistischer Fehlschluss vor (David Hume): Aus den ersten drei Prämissen kann kein "Sollen" abgeleitet werden. Dieser Fehlschluss berut auf der Verwechslung von Sach- und Werturteil. Für die obige Forderung benötigt man aus logischer Perspektive eine weitere (normative/wertbezogene) Prämisse: "Man sollte Diskussionen vermeiden, wenn sie den Entscheidungsprozess verzögern." Aber selbst diese normative Prämisse erscheint hier völlig fragwürdig.
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