Wir haben wieder ein völlig aus der Luft gegriffenes Beispiel, um die Funktionsweise einer unangemessenen Argumentation zu untersuchen:
Es sei angenommen:
Eine Beratung in der Schulleitung: „Wir können den Philosophielehrern nicht erlauben, im Unterrichts mit den Schülern über die Frage zu diskutieren, ob unser Demonstrationsverbot richtig ist. Das ist ein Aufwiegeln der Schüler gegen die Schulleitung und damit gegen den Staat.“ Es wird ergänzt: „Richtig. Die Lehrer sind Beamte, die während der Arbeitszeit nicht demonstrieren dürfen. Wenn wir die Diskussion im Unterricht erlauben, dann ist das wie eine Lehrerdemonstration. Und die ist eben verboten.“
Wir haben analysiert:
Die Beratung in der fiktiven Schulleitung verläuft völlig oberflächlich und bringt keine wirklichen Argumente zutage. Folgende syllogistische Aspekte sind festzustellen:
Prämisse 1: Eine Diskussion der Philosophielehrer über ein mögliches Demonstrationsverbot ist ein Aufwiegeln der Schüler gegen die Schulleitung und damit gegen den Staat.
Prämisse 2: Ein Aufwiegeln der Schüler entspricht einer Lehrerdemonstration.
Prämisse 3: Lehrer sind Beamte, die während der Arbeitszeit nicht demonstrieren dürfen.
Konklusion: Also ist die geplante Diskussion der Philosophielehrern verboten.
Die Schwachstelle ist die erste Prämisse (Diskussion entspricht einer Lehrerdemonstration), sie ist inhaltlich einfach falsch.
Es sei angenommen:
Eine Beratung in der Schulleitung: „Wir können den Philosophielehrern nicht erlauben, im Unterrichts mit den Schülern über die Frage zu diskutieren, ob unser Demonstrationsverbot richtig ist. Das ist ein Aufwiegeln der Schüler gegen die Schulleitung und damit gegen den Staat.“ Es wird ergänzt: „Richtig. Die Lehrer sind Beamte, die während der Arbeitszeit nicht demonstrieren dürfen. Wenn wir die Diskussion im Unterricht erlauben, dann ist das wie eine Lehrerdemonstration. Und die ist eben verboten.“
Wir haben analysiert:
Die Beratung in der fiktiven Schulleitung verläuft völlig oberflächlich und bringt keine wirklichen Argumente zutage. Folgende syllogistische Aspekte sind festzustellen:
Prämisse 1: Eine Diskussion der Philosophielehrer über ein mögliches Demonstrationsverbot ist ein Aufwiegeln der Schüler gegen die Schulleitung und damit gegen den Staat.
Prämisse 2: Ein Aufwiegeln der Schüler entspricht einer Lehrerdemonstration.
Prämisse 3: Lehrer sind Beamte, die während der Arbeitszeit nicht demonstrieren dürfen.
Konklusion: Also ist die geplante Diskussion der Philosophielehrern verboten.
Die Schwachstelle ist die erste Prämisse (Diskussion entspricht einer Lehrerdemonstration), sie ist inhaltlich einfach falsch.
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