Sonntag, 6. Juni 2010

März/April 2010: Heinz und der (Präferenz-)Utilitarismus/ Videowettbewerb

Themen der Sitzungen im März und April:

  • Heinz-Dilemma nach Lawrence Kohlberg
  • Utilitarismus nach John Stuart Mill (sehr ausführlich behandelt): Regelutilitarismus
  • Radiosendung: "Was gerecht ist, ist nützlich!" John Stuart Mill – Mitbegründer des Utilitarismus - 03.06.2009 [link]
  • Utilitarismus nach Jeremy Bentham (siehe Klausur oder auch Facharbeit von Silvan Birkner und Johann Denfeld): Handlungsutilitarismus
  • Präferenz-Utilitarismus nach Peter Singer
  • Fall Ashley - ein ethisches Dilemma [link]: Fall-Schilderung: Eine Familie in Seattle hatte ein Ärzteteam gebeten, das Wachstum ihrer Tochter Ashley (Alter bei Therapiebeginn 6 Jahr) zubremsen und gleichzeitig eine Pubertät des Mädchens zu verhindern. Das Ziel der Eltern: die permanente Kindheit erhalten.
    Krankheit von Ashley: statische Enzephalopathie (geistiger Stand eines drei Monate alten Säuglings), das Kind wird über einen Tubus ernährt. Ashley muss getragen werden, was sich durch das Wachstum jedoch erschwerte, eine häusliche Pflege wird kaum mehr möglich sein. Eine Kommission aus 40 Ärzten und Bioethikern berieten über eine Behandlung, besonders der Steriliation. Im Jahr 2004 wurde eine sogenannte Kombinationstherapie vorgenommen: Uterus wurde entfernt, um Menstruation und Sexualentwicklung zu hemmen, außerdem noch eine Östrogentherapie zur Wachstumsbegrenzung. Moralische Frage: Kann die Durchführung einer solchen Therapie moralisch legitimiert werden?
  • Anwendung des Utilitarismus auf den Fall Ashley
  • Freiarbeit zum Videowettbewerb im Rahmen des Festivals der Philosophie 2010: Eine Rückbetrachtung [link], hier ein Mellendorfer Beitrag (...) leider kein Preis (...) zu Naturbeherrschung und Francis Bacon




Präferenzutilitarismus nach Peter Singer:


1. Biographie

  • Peter Albert David Singer wurde am 6. Juli 1946 in Melbourne, Australien geboren.
  • An der „University of Melbourne“ studierte er Geschichte und Philosophie, letzteres lehrte er auch an verschiedenen Universitäten in Melbourne, New York City und Oxford.
  • Er ist ein moderner Vertreter des Präferenz-Utilitarismus.
  • Seiner Ansicht nach, haben Ungeborene, Neugeborene sowie Schwerstbehinderte ein geringeres Lebensrecht als gesunde Erwachsene.
  • Diese These erregte viel Aufsehen und ist sehr umstritten.

2. Präferenz-Utilitarismus

  • Der Präferenz-Utilitarismus konzentriert sich nicht wie bei Bentham und Mill auf einen quantitativen oder qualitativen Glücksbegriff, sondern setzt die Interessen bzw. Präferenzen der Individuen in den Mittelpunkt.
  • Das größtmögliche Glück kann demnach nur erreicht werden, wenn die Präferenzen aller Beteiligten beachtet werden.
  • Präferenzen entstehen frei aus persönlichen Neigungen und können durch Gefühle beeinflusst werden.
  • Gesellschaftliche Werte können ausschlaggebend für Präferenzen sein.
  • Die Umsetzung des eigenen Willens ist eingeschränkt, da man immer die Präferenzen aller Beteiligten einbeziehen und mit Hilfe des Verstandes und der Vernunft abwägen muss.
  • Eine Entscheidung ist dann moralisch, wenn alle Präferenzen einbezogen werden und eine Art „Präferenzengleichgewicht“ herrscht.
  • Durch Missachtung einer Präferenz wird eine Handlung unmoralisch.
  • Mord ist mit keiner Präferenz aufzuwiegen.
  • Da nur Heranwachsende/Erwachsene Präferenzen entwickeln und äußern können, haben jene ein höheres Lebensrecht als Ungeborene, Neugeborene und Schwerstbehinderte.

3. Präferenz-Utilitarismus in Bezug auf den Fall Daschner

Im Fall Daschner gibt es vier Hauptakteure, deren Präferenzen geklärt und beachtet werden müssen:

Jakob von Metzler, Geisel: will befreit werden.
Familie der Geisel: will die Befreiung ihres Sohnes.
Wolfgang Daschner, Polizeipräsident: will die Geisel befreien.
Magnus Gäfgen: will unversehrt bleiben.

  • Betrachtet man das „Präferenzengleichgewicht“, stellt man fast, dass die Präferenz der Mehrheit die Befreiung des Geisel ist.
  • Außerdem darf ein Leben nicht gefährdet werden und weil Gäfgen maximal Schmerzen erleiden aber nicht sterben würde, hat die Geisel, die sich in einer lebensbedrohlichen Lage befindet, ein größeres Anrecht auf die Erfüllung ihrer Präferenz.
  • Nach Betrachtung und Abwägung der Präferenzen ergibt sich, dass Folter als Mittel zur Rettung der Geisel gerechtfertigt ist.

4. Kritikpunkte

  • Seine eigenen Präferenzen und die anderer sind nicht immer eindeutig.
  • Präferenzen können gegen die Vernunft von Gefühlen beeinflusst werden.
  • Es ist nicht möglich, die Präferenzen aller Beteiligten einzubeziehen.

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